Pelletslagerung

Die richtige Ausführung und Situierung des Pelletslagers sind Voraussetzungen für den optimalen Betrieb einer Pelletsheizung. Die Anforderungen dazu sind in der ÖNORM M 7137 festgelegt. Der Lagerraum für Pellets sollte an der Außenwand liegen, schmal und rechteckig sein, mit den Einblasstutzen an der Stirnseite. Er sollte den 1,5-fachen Jahresbedarf fassen. Die Wände müssen massiv gemauert und dicht sein – Brandschutzklasse REI 90. Der Lagerraum muss trocken sein.

Öffnungen jeder Art sind zu vermeiden, Rohrleitungen zu verschließen, alte E-Installationen abzuklemmen oder einzugipsen. Der Raum muss (staub-)dicht sein. Elektroinstallationen (Licht) sind unzulässig. Die beiden Einblasstutzen sind mit 1 m Abstand einzumauern (nicht einschäumen). Ist der Abstand geringer, dann einen Stutzen 50 cm länger ausführen. Die Stutzen müssen geerdet werden. Da der jeweilige Brennstofflagerraum nie zur Gänze voll ausgefüllt werden und ein Winter auch einmal kälter sein kann, wird mit einem Brennstofflagerraumbedarf von 1 bis 1,2 m³/kW Nutzwärmeleistung gerechnet. Für ein Einfamilienhaus mit 10 kW Nutzwärmeleistung sind dem-nach 10 m³ nutzbarer Pelletslagerraum vorzusehen. Der Heizwert von 1 kg Holzpellets beträgt rund 5 kWh, der von 1 Liter Heizöl Extraleicht oder 1 m³ Erdgas ungefähr 10 kWh. 2 kg Pellets entsprechen also etwa 1 Liter Heizöl oder 1 m³ Erdgas. Für 1.000 Liter Heizöl rechnet man mit rund 3 m³ Holzpellets.