Planungsgrundlagen

Schutzräume sollten nach den Erfahrungen der Wissenschaften geplant, berechnet und ausgeführt werden. Als solche sind im Besonderen die einschlägigen ÖNORMEN (S 6000, S 6001, S 6010, S 6020 bis S 6023, S 6050 bis S 6053, S 6070, S 6072, S 6075 bis S 6078, S 6090, S 6010) und die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (vormals „BM f. Bauten und Technik“) herausgegebenen technischen Richtlinien anzusehen, sofern in den zutreffenden Landesverordnungen keine anderen Regelungen enthalten sind. Weitere Informationen sind auch über die Homepage www.bmwa.gv.at oder den Österreichischen Zivilschutzverband erhältlich. Als Grundlage für die Dimensionierung der Bauteile sind im Schutzraumbau nicht nur statische Überlegungen, sondern auch Strahlenschutzberechnungen erforderlich.