Horizontale Kellerbodenabdichtung
Bei Gebäuden mit untergeordneten Nutzungsanforderungen in den Kellerräumen kann eine Kellerbodenabdichtung bei Beanspruchung durch Bodenfeuchtigkeit entfallen, wenn unterhalb der Kellersohle eine mindestens 15 bis 20 cm dicke kapillarbrechende Schicht (z. B. grobkörnige Kiesschüttung) eingebaut wird. (Um auch späteren Nutzungsänderungen gerecht werden zu können, empfiehlt es sich jedoch, in allen Fällen eine Horizontalabdichtung der Kellersohle einzubauen). Bei denjenigen Kellerräumen, an die aufgrund der Nutzung (z. B. Aufenthaltsräume, Freizeiträume, oder Lagerräume für feuchtigkeitsempfindliche Stoffe) höhere Anforderungen bezüglich der Trockenheit des Kellerbodens zu stellen sind, ist eine horizontale Flächenabdichtung vorzusehen. Diese ist an die unterste horizontale Wandabdichtung lückenlos anzuschließen.