Vertikale Wandabdichtungen

Alle erdberührten und dem Spritzwasser ausgesetzten Wandflächen sind gegen seitlich eindringendes Wasser durch eine vertikale Wandabdichtung zu schützen. Die Abdichtung muss bis zum Fundamentabsatz reichen (Grafik 8-1) und ist bis zur obersten Horizontalsperre (etwa 30 cm über dem angrenzenden Gelände) hochzuführen.

Dabei ist auf einen lückenlosen Anschluss an die Horizontalsperren zu achten, um Feuchtebrücken zu vermeiden. Die Ausführung des Sockelbereiches bedarf besonderer Sorgfalt, weil in dieser Zone mit den stärksten euchtebelastungen der gesamten Fassade zu rechnen ist. Es werden daher in diesem Bereich meist zwei bis dreilagige Sperrputze, Vorsatzschalen oder Vormauerungen und bei Vollwärmeschutzfassaden zusätzlich armierte Putzschichten vorgesehen.

Sind Kellerlichtschächte geplant, die mit der Kelleraußenwand konstruktiv verbunden sind, so ist die Feuchtigkeitsabdichtung außen um Lichtschachtwände und Lichtschachtboden zu führen. Ähnlich ist bei außen an die Kellerwand anschließenden und mit dem Objekt starr verbundenen Stiegenwandungen von Kelleraußenstiegen vorzugehen.

Bei den häufig verwendeten Fertigteil-Lichtschächten ist besonderes Augenmerk auf die Abdichtung an den Befestigungselementen aus nicht rostendem Stahl zu legen. Rohrleitungen sollten stets mit einem Mantelrohr umhüllt durch die Kellerwand geführt werden, wobei der Spaltraum zwischen Mantelrohr und Rohrleitung mit Dichtungsringen und dauerplastischen Fugendichtungsmassen abzudichten ist.

Vor dem Hinterfüllen der Arbeitsgräben sind vertikale Wandabdichtungen im erdberührten Bereich mit einer Schutzschicht vor mechanischen Beschädigungen zu schützen. In den meisten Fällen wird diese Schutzfunktion von der außen liegenden Wärmedämmung (Perimeterdämmung) mit übernommen. Ist keine Außendämmung des Kellermauerwerks geplant, werden Betonplatten, Faserzementplatten oder Dränplatten zum Schutz der Außenabdichtung vorgesehen.