Garage im Kellergeschoss

Wie schon erwähnt können Garagen auch im Keller eingeplant werden. Dabei sind mehrere Punkte zu beachten: u. a. Herstellung einer geeigneten Abfahrt (evtl. mit begleitender Treppe), Rampe mit waagrechtem Vorplatz, Steigungsverhältnis, Fahrbahnbreite, Brandwiderstand der Bauteile, Schutz vor Eindringen von Wasser. Rampen dürfen nur ein max. Steigungsverhältnis aufweisen, das in den einzelnen Bauordnungen geregelt wird. Für Wien ist auf das Garagengesetz Wien zu verweisen. Bei der Anordnung einer Treppe sind die entsprechenden Bauordnungen maßgebend. Die Garage muss vor dem Eindringen von Wasser geschützt werden. Die erforderliche Konstruktion ist im Einzelfall zu prüfen. Bei nicht drückendem Wasser besteht die Möglichkeit der Anordnung einer Rinne vor der Garagenabfahrt bzw. dem Garageneingang und des Versickerns der Oberflächenwasser durch einen Pflasterbelag. Bei drückendem Wasser sind die Rampe und die Umfassungswände in gleicher Weise wie der Keller vor eindringendem Wasser zu schützen (Schwarze, Braune, Weiße Wanne).