Schallschutz

Unter baulichem Schallschutz versteht man alle Maßnahmen, die zur Minderung des Schallpegels in Räumen innerhalb des Gebäudes führen, unabhängig davon, ob die störenden Geräusche außerhalb oder innerhalb des Gebäudes entstehen. Wichtig für den Schallschutz im Hochbau sind unter anderem: die Luftschalldämmung der Umschließungsbauteile (Wände, Decken, Fenster und Türen), die Abschirmung von Körperschall, vor allem Trittschall und die Geräuschminderung von haustechnischen Anlagen. Grundlage für den baulichen Schallschutz bilden die OIB Richtlinie 5 sowie die ÖNORM B 8115 (Teil 1 bis 4) „Schallschutz und Raumakustik im Hochbau“. In Teil 2 dieser Norm sind die Mindestschallschutzanforderungen für Außenbauteile (in Abhängigkeit vom Außenlärmpegel) und für Innenbauteile geregelt, wobei die Vorgaben Messwerte am Bauwerk betreffen.