Außenwände

Zum Schutz von Aufenthaltsräumen vor Lärmeinwirkung von außen müssen die Außenwände eines Gebäudes eine ausreichende Luftschalldämmung aufweisen. Die Luftschalldämmung von massiven, näherungsweise homogenen Außenbauteilen kann durch Schallübertragung über flankierende Bauteile beträchtlich vermindert werden kann. Mehrschalige Bauteile hängen in erster Linie vom Flächengewicht ab, wobei zu beachten ist, dass die Luftschall-dämmung auch bei geringerem Flächengewicht die gleichen Luftschalldämm-werte erreichen kann. Dabei ist jedoch nachzuweisen, dass keine Resonanz-frequenzen im hörbaren Frequenzbereich auftreten. Eine Zusammenstellung der für die schalltechnischen Nachweise notwendigen Formeln ist in Teil 4 der ÖNORM B 8115 enthalten. Schallschutzanforderungen an die Außenwände von Kellern können durch massive Umschließungsbauteile praktisch immer erfüllt werden. Bei Aufenthaltsräumen im Keller sind daher vor allem die Außenfenster entsprechend auszuwählen. Ein weiteres zu beachtendes Kriterium stellt die mögliche Schallübertragung über die Außenwand als flankierenden Bauteil dar. Dies betrifft vor allem Wohnräume über Werkstätten und Heizräumen.