Decken

Hinsichtlich der Luftschalldämmung verhalten sich Massivdecken wie einschalige, massive Wände und Decken mit schwimmendem Estrich wie massive, mehrschalige Wände. Während der erforderliche Luftschallschutz vielfach von der Rohdecke erfüllt wird, kann die für Kellerdecken geforderte Trittschalldämmung im Regelfall nur durch schallschutztechnisch hochwertige Fußbodenkonstruktionen (z. B. schwimmender Estrich oder schwimmender Holzfußboden auf weich federnder Zwischenlage) erreicht werden. Grundsätzlich sollten schwimmende Estriche auch in Kellerräumen zur Ausführung gelangen, da die Körperschallübertragung über die massiven Bauteile in andere Räume zu beachten ist. Besonders in häufig genutzten Räumen (vor allem in Werkstätten) sollte spezielles Augenmerk auf ausreichenden Trittschallschutz gelegt werden.