Größtkorn der Gesteinskörnung

Je größer das Größtkorn bei gleicher Sieblinie, umso geringer ist der Wasseranspruch und damit Zementbedarf. Das Größtkorn muss aber so gewählt werden, wie es für das Mischen, Fördern, Einbringen und Verdichten des Betons notwendig ist.

Wenn nicht anders festgelegt, ist der Beton mit Größtkorn 22 mm herzustellen. Begrenzungen für Größtkorn:

  • kleiner als 1/4 der kleinsten Abmessung des Bauteils; das Größtkorn in Abhängigkeit von den Abständen der Stahleinlagen ist in ÖNORM B 1992-1-1 geregelt
  • bei Stahlbeton mit einlagiger Bewehrung nicht größer als das 1,25-fache des kleinsten lichten Abstandes der Stahleinlagen und/oder der Überdeckung, d. h. bei Mindestabstand der Stahleinlagen von 2 cm beträgt das zulässige Größtkorn 22 mm. Wenn mit 32mm-Korn gearbeitet werden soll, muss die plangemäße Überdeckung (Planmindestmaß) mindestens 30 mm betragen.
  • bei Stahlbeton mit mehrlagiger Bewehrung (bzw. bei Spannbeton) nicht größer als das 0,8-Fache des kleinsten lichten Abstandes der Stahleinlagen (bzw. des Abstandes der Spannglieder) und/oder der Überdeckung, d. h. bei obigem Beispiel mit Mindestabstand der Stahleinlagen von 2 cm zulässiges Größtkorn 16 mm. Wenn mit 22mm-Korn gearbeitet werden soll, müssen der Abstand der Stahleinlagen und die plangemäße Überdeckung mindestens 30 mm betragen, für 32mm-Korn 40 mm.