Schutzräume

Die baulichen Vorkehrungen für den Einbau oder die nachträgliche Einrichtung von Schutzräumen im Kellergeschoß werden im Abschnitt 6 „Schutzräume“ behandelt. Dabei ist auf die bundesländerspezifische Gesetzgebung sowohl im Zusammenhang mit den technischen als auch mit den Förderungsbestimmungen zu verweisen.