Flächengründungen

Zulässige Belastungen von Flächengründungen werden in ÖNORM B 4430, Teil 1 angegeben (Auszüge in den folgenden Grafiken), wobei folgende Voraussetzungen zu beachten sind:

  • gleichmäßige Baugrundverhältnisse bis zu einer Tiefe t unter Fundamentsohle
    (t = 2 x Fundamentbreite b bzw. t ≥ 0,5 m)
  • überwiegend statische Beanspruchung (Tabelle 3-3)
  • Grundwasserspiegel mindestens um b (Fundamentbreite) unter Fundamentsohle
  • Einschränkung auf Bauwerke mittlerer Setzungsempfindlichkeit.
    Überschlägig können nach Grafik 3-3 und 3-4 Ansätze für zulässige Bodenpressungen getroffen werden (Voraussetzung: frostfreie Gründungssohle, Gründung oberhalb des Grundwasserspiegels, Mindestabmessungen lt. Norm). Weitere Bodenarten sind in der ÖNORM B 4435-1 angeführt.

Siehe weiters Tabelle 3-4: Bemessungswerte für Sohldruckwiderstände.

Besondere Bedeutung kommt bei der Bodenerkundung der Auffindung von setzungsempfindlichen Schichten zu, um spätere Risse am Gebäude zu vermeiden. Reicht die Tragfähigkeit des anstehenden Bodens nicht aus, um die Bauwerklasten aufnehmen zu können, ist anstelle der Ausführung von Tiefgründungen unter Umständen eine Bodenverbesserung wirtschaftlich günstiger. Folgende Alternativen stehen zur Auswahl:

Bodenaustausch:
Ungeeignete Böden, wie weicher Schluff, Anschüttungsmaterial oder organischer Boden, werden durch nichtbindiges Material ersetzt. Das Austauschmaterial ist in Lagen von 30 bis 40 cm einzubringen und zu verdichten.

Verdichtung:
Durch Verdichtung kann eine unzureichende Lagerungsdichte erhöht werden. Bei nichtbindigen Böden werden Oberflächen- oder Tiefenrüttler eingesetzt; bindige Böden können durch Stopfverdichtung unter Beigabe von Kies bzw. Schotter verbessert werden.

Injektionen:
Die Tragfähigkeit von nichtbindigen Böden oder von klüftigem Fels kann durch Injektion von Zementsuspensionen oder gelierenden Lösungen erhöht werden.

Hochdruckbodenvermörtelung:
Dieses Verfahren wird vor allem bei der Unterfangung von Bestandsobjekten eingesetzt. Der anstehende nichtbindige Boden wird dabei mit Hochdruckwasserspülung gelöst und mit Zementsuspension gebunden.