Frosttiefe

In Österreich liegt die Frosttiefe im Durchschnitt bei etwa 0,80 bis 1,00 m, wobei regional höhere Werte zu beachten sind. Bei frostsicherem Boden sollte die Gründungstiefe mindestens 50 cm unter Niveau betragen, bei frostgefährdeten Böden ist die Fundamentsohle unbedingt unter der Frosttiefe anzuordnen. Als frostsicher sind dabei lehmfreier Kies und Sand einzustufen, frostgefährdet hingegen sind alle Böden mit Anteilen von Lehm, Ton, Schluff und Löss. Die frostgefährdeten Böden bilden beim Gefrieren getrennte Lagen von Erdstoff und Eiskristallen. Aus dem Grundwasser durch Kapillarströmungen zur Frostgrenze aufsteigendes Wasser lässt diese „Eislinsen“ anwachsen. Durch die Volumsvergrößerung des Wassers beim Gefrieren wird der Boden angehoben und/oder seitlich verschoben. Besonders während der Bauarbeiten sind die Gefahren, die beim Gefrieren frostgefährdeter Böden entstehen können, zu beachten; durchgefrorene Baugrubenböschungen aus frostgefährdetem Material können bei zu großem Böschungswinkel beim Auftauen abrutschen. Reicht die Baugrube bis an die Kellermauern oder an die Fundamente eines benachbarten Gebäudes, muss bei tiefen Temperaturen durch Abdeckung verhindert werden, dass der Frost bis unter die Fundamente des Nachbarhauses dringt. Bei Bauten in frostgefährdeten Böden ist die Gründungssohle nicht nur bis zum Erhärten der Fundamente, sondern während der gesamten Bauarbeiten frostfrei zu halten. Ebenso muss ein Eindringen des Frostes von außen unter die Kelleraußenwände verhindert werden. Diese sind daher möglichst rasch mit frostsicherem Material zu hinterfüllen, was jedoch erst nach dem Betonieren der Kellerdecke und nach Fertigstellung der ausstei-fenden Innenwände geschehen sollte, da die Kelleraußenwand andernfalls noch nicht ausreichend abgestützt ist.