Konstruktionshinweise

Im Zusammenwirken von Gesamtgebäude und Baugrund können – unter Voraussetzung einer näherungsweise starren Konstruktion – die in Grafik 3-5 zusammengestellten Schäden oder Mängel auftreten.

Ungleichmäßige Setzungen eines Bauwerkes können zu Rissschäden am Gebäude oder an benachbarten Konstruktionen führen. Mögliche Ursachen für derartige Rissschäden sind unter anderem (Grafik 3-6):

c) zu große Gebäudelängen
d) unterschiedliche Bodenverhältnisse, jeweils im Zusammenwirken mit un zureichender Gebäudesteifigkeit
e) Drucküberlagerung durch Nachbarbauwerke
f) ungleiche Gründungstiefen benachbarter Gebäude
g) ungleiche Mächtigkeit setzungsempfindlicher Böden
Bei kleineren Objekten ist auch ein Gleiten von Streifenfundamenten nicht auszuschließen. Dieses kann beispielsweise dann auftreten, wenn nach dem Einbau der Kellerdecke, jedoch vor der Herstellung einer den Fuß der Wand aussteifenden Unterbetonschicht, die Außenwand hinterfüllt wird (Grafik 3-7).

Bei Fundamentplatten werden derartige Schäden vermieden. Dass diese Fundierungsart in letzter Zeit immer häufiger ausgeführt wird, liegt in weiteren Vorteilen gegenüber Einzel- und Streifenfundamenten begründet:

  • Sobald die Fundamentplatte betoniert ist, kann von einer sauberen und ebenen Fläche aus weitergearbeitet werden.
  • Die für die Herstellung der Kellerdecke gegebenenfalls notwendigen Unterstellungen können ohne Einschränkungen ausgeteilt sowie problemlos und setzungsfrei fundiert werden.
  • Die Bodenpressungen unter einer Fundamentplatte sind im Gegensatz zu Streifen- oder Einzelfundamenten geringer und ausgeglichen (Grafik 3-6).

Die Ausnutzung von Fundamentplatten als Wärmespeicher bei Nutzung von Solarenergie gewinnt zunehmend an Bedeutung. Zur Aufnahme der Biegemomente sind Fundamentplatten zu bewehren. Im Einfamilienhausbau wird in der Regel mit Plattenstärken von 20 bis 30 cm das Auslangen zu finden sein, bei Platten mit großen Spannweiten zwischen den lastabtragenden Bauteilen kann gegebenenfalls eine Aufvoutung unter den Wänden und Stützen vorgesehen werden. Die Bemessung erfolgt nach dem Bettungsmodul- oder Steifezifferverfahren, bei kleineren Gebäuden nach vereinfachenden Verfahren. Fundamente, die betonangreifenden Wässern und Böden ausgesetzt sind, müssen aus beständigem Beton gemäß ÖNORM B 4710-1 (ÖNORM B 4200-10) („Beton mit hohem Widerstand gegen chemischen Angriff“) ausgeführt werden. Eine zweckmäßige Form, ein Gebäude zu erden, bieten so genannte Fundamenterder gemäß ÖNORM B 2790, deren Verlegung von konzessionierten Elektroinstallationsfirmen zu erfolgen hat. Hinsichtlich der dafür notwendigen baulichen Vorkehrungen sind die Bestimmungen der ÖNORM B2237 („E-Installationen – bauliche Vorkehrungen“) und ÖNORM B 5432 (E-Installationen, Fundamenterder) zu beachten.