Kondensation an der Bauteiloberfläche

Raumluft enthält stets einen gewissen Anteil an Wasserdampf, der in Prozenten relativer Luftfeuchtigkeit (μ[%]) angegeben wird. Wird bei zu geringer Bauteiloberflächentemperatur die angrenzende Luftschicht so weit abgekühlt, dass der temperaturabhängige Sättigungsgrad der Luft an Wasserdampf unterschritten wird, so fällt auf der Bauteiloberfläche Kondenswasser aus. Die damit verbundene Durchfeuchtung des Bauteiles kann unter ungünstigen Bedingungen zu einer Zerstörung von Wandverkleidungen oder zu Schimmelpilzbildung und den damit verbundenen hygienischen Beeinträchtigungen führen. In den für den zeitweiligen oder ständigen Aufenthalt von Personen bestimmten Räumen ist daher die Bildung von Oberflächenkondensat unter allen Umständen zu vermeiden.

Der Nachweis sollte für Regelbereiche und geometrisch bedingte Wärmebrücken geführt werden, wobei für Wohnräume folgende Innenluftbedingungen (ÖNORM B 8110-2) zugrunde zu legen sind:

bei Außenlufttemperatur ≥ 0 °C:
Raumlufttemperatur ti = +20 °C, rel. Luftfeuchtigkeit 65 %.

Bei Außenlufttemperatur ≤ 0 °C:
Raumlufttemperatur ti +20 °C, relative Luftfeuchtigkeit 65 %, vermindert um 1 % je 1 K unter 0 °C bis zur Normaußentemperatur tne (Ausnahme: zentral gesteuerte Klimaanlagen). In der Berechnung ist für erdberührte Außenwände, die mehr als 1,5 m unter dem anschließenden Gelände liegen (ebenso wie für erdberührte Fußböden), eine fiktive Bodentemperatur tB = te + 12 / 2 einzusetzen.

(Bei Einhaltung der höchstzulässigen U-Werte nach der ÖNORM B 8110-1 ist bei einer relativen Luftfeuchtigkeit unter 65 % in Regelbereichen im Allgemeinen keine Bildung von Oberflächenkondensat zu erwarten). Grafik 5-11 zeigt die Auswirkung einer geometrisch bedingten Wärmebrücke auf die innere Oberflächentemperatur.