Wärmeschutz
Sowohl mehrgeschoßige Wohnbauten als auch Ein- und Zweifamilienhäuser werden heute in der Regel zur Gänze unterkellert. Dabei sind neben so genannten „Zubehörräumen“ auch Räume für den ständigen oder zeitweiligen Aufenthalt von Personen (Aufenthaltsräume, Freizeiträume, Arbeitsräume und Hauswirtschaftsräume u. dgl.) im Keller vorgesehen. Natürlich nur, soweit dies im Rahmen der Bauordnungen sowie der übrigen anzuwendenden Vorschriften (z. B. Arbeitnehmerschutz), meist unter Beachtung der natürlichen Belichtungs- und Belüftungsmöglichkeiten, zulässig ist. Dabei sind hinsichtlich der innenklimatischen Vorgaben Raumarten laut Tabelle 5-1 zu unterscheiden.