Wärmeschutz bei beheizbaren Kellerräumen

Werden Kellerräume als Aufenthaltsräume oder mit ähnlichen innenklimatischen Ansprüchen genutzt, so sind für eine ausreichende thermische Behaglichkeit die in Tabelle 5-6 angegebenen Kriterien anzustreben.

Unabhängig von den angeführten innenklimatischen Kriterien ist ein der Nutzung entsprechender, ausreichender Luftwechsel zu gewährleisten. Wie bereits im Kapitel „Baustoffe und Konstruktion“ dargelegt, wird im Kellerbau bevorzugt der Baustoff Beton verwendet. Im Zusammenhang mit beheizbaren Kellerräumen ergibt sich daher die Notwendigkeit, entsprechende Wärmedämmschichten vorzusehen. Aktuelle Wärmeschutzanforderungen für Kellerbauteile im Zusammenhang mit den zu beachtenden Wärmeflüssen sind in Grafik 5-6 dargestellt.

Zu beachten ist neben ausreichenden Wärmedämmmaßnahmen die Vermeidung von Oberflächenkondensat sowie von Kondensat im Inneren der Umschließungsbauteile. Berücksichtigung finden sollte auch eine Verordnung des Umweltministeriums. Seit dem 1. Jänner 2000 sind Produktion und die Einfuhr von HFCKW-geschäumten Wärmedämmplatten in Österreich untersagt. Dies betrifft vor allem Kelleraußenwände bzw. alle feuchtigkeitsbeständigen und druckfesten Wärmedämmmaterialien.