Allgemeines

Beton hat zahlreiche Eigenschaften. Die Betongüte ist die Summe aller Eigenschaften, davon werden einige

a) häufig benötigt und sind leicht prüfbar ( Druckfestigkeit, Verarbeitbarkeit)
b) häufig benötigt, sind aber praxisgerecht nicht prüfbar (z. B. Rostschutz der Bewehrung, Widerstand gegen physikalische und chemische Angriffe)
c) nur selten direkt gefordert, weil sie das Gebrauchsverhalten des Betons zwar beeinflussen, ihre gezielte Änderung bei üblichen Betonen nur in geringem Umfang möglich ist (z. B. Schwinden, Kriechen, Temperaturdehnung).

Werden Anforderungen an die unter a) genannten Eigenschaften gestellt, können diese direkt geprüft werden. Damit der Beton die unter b) und teilweise unter c) genannten Eigenschaften aufweist, müssen Anforderungen an die Betonzusammensetzung gestellt werden. Diese Anforderungen an die Betonzusammensetzung müssen daher stets eingehalten werden, unabhängig davon, ob zusätzliche Maßnahmen, wie z. B. besondere Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren, angewandt oder Betonzusätze verwendet werden oder nicht.