Zuständigkeit & Verantwortung

Die ÖNORM B 4710-1 definiert die Aufgaben aller an der Betonherstellung beteiligten Partner und kennt 3 Gruppen:

Planer
verantwortlich für die Festlegung von Anforderungen an den Beton. Planer können sein: der Bauherr, der Tragwerksplaner, der Ausschreibende, aber auch der Besteller.

Hersteller
verantwortlich für die Herstellung des Frischbetons und damit für die Konformität des Betons und die Durchführung der Produktionskontrolle. Als Hersteller gilt der Betreiber der Mischanlage ( Transportbetonwerk, Baustellenanlage).

Verwender
verantwortlich für die Verarbeitung des Frischbetons (Einbringen, Verdichten und Nachbehandeln des Betons).

In der Praxis können verschiedene Beteiligte bei unterschiedlichen Stufen des Entwurfs- und Herstellungsprozesses Anforderungen festlegen, wie z. B. der Bauherr, der für die Bemessung Verantwortliche, der Bauunternehmer, der für das Einbringen des Betons Verantwortliche. Jeder ist dabei für die Weitergabe der festgelegten Anforderungen – zusammen mit etwaigen zusätzlichen Anforderungen – an den Nächsten in der Reihe (bis zum Hersteller) verantwortlich.