Kellerdecken

Kellerdecken (als Trenndecken zu unbeheizten Gebäudeteilen) müssen nach den geltenden Bauvorschriften einen U-Wert von 0,4 W/m² aufweisen. Ergänzend ist festzuhalten, dass zur Vermeidung von Kondensatbildung im Inneren der Deckenkonstruktion die Anbringung eines Großteiles der Wärmedämmung an der Deckenunterseite anzustreben ist, sich daher auf die Raumhöhe auswirkt und daher tunlichst bei der Planung berücksichtigt werden muss. (Die Trittschalldämmung muss auf jeden Fall in schalltechnisch ausreichender Stärke über der Rohdecke angeordnet werden). Typische Ausführungsformen sind schematisch in Grafik 3-7 dargestellt.