Wärmeschutz bei nicht beheizbaren Kellerräumen

Abhängig von Gebäudegröße und Bauart entweichen zwischen 6 und 20 % der gesamten Heizenergie über die Kellerdecke (Grafik 5-2).

Aufgrund dieser Tatsache werden für Decken über unbeheizten Kellerräumen hohe Wärmedämmungen gefordert, um einerseits diesen Heizwärmefluss zu verringern und andererseits die Fußbodentemperatur der Aufenthaltsräume über dem Keller im Behaglichkeitsbereich zu halten. Besondere Bedeutung gewinnt diese Anforderung für Decken über Kellerräumen, die zumindest zeitweise mit der Außenluft indirekter Verbindung stehen. Dazu zählen die Einfahrtsbereiche von Garagen sowie Müllräume. Für derartige Bauteile sind – unabhängig von den jeweils zu beachtenden Bauvorschriften – höhere Dämm-stärken zu fordern. Gleiches gilt für Erdgeschoßräume, die mit einer Fußboden-heizung beheizt werden. Für Kellerdecken mit herkömmlichen Fußbodenkon-struktionen (schwimmende Estriche oder Holzfußböden) sind zur Einhaltung der höchstzulässigen U-Werte Wärmedämmstoffdicken, wie sie in Tabelle 5-8 angeführt sind, zu fordern.

Zur Vermeidung von Wärmebrücken ist auch bei unbeheizten Kellerräumen die Wärmedämmung der Außenwand über den Sockelbereich zu ziehen. Für den Fall, dass das Erdgeschoß gegenüber dem Kellergeschoß auskragt, ist im auskragenden Bereich eine außen liegende zusätzliche Dämmung (ebenfalls mit Überlappungsbereichen) vorzusehen. Schemaskizzen zur Ausführung dieser Bereiche sind in Grafik 5-3 dargestellt, die Aufbauten von nicht gedämmten Kelleraußenwänden in Grafik 5-4.

Sehr oft verbindet man mit den Gedanken an einen Keller

  • Dunkelheit
  • Kälte und
  • Feuchtigkeit.

Durch die neuen und besseren Baumaterialien und durch eine fachgerechte Bauausführung kann das Raumklima des Untergeschoßes durchaus trocken und angenehm sein. Ein nasser oder feuchter Keller kann durch eine fach-gerechten Abdichtung und eine richtige Lüftung vermieden werden. Die Bedeutung des richtigen Lüftens wird sehr oft unterschätzt. Um eine Kondensation der Luft an kühlen Kellerwänden zu vermeiden, ist ein richtigesNutzerverhalten unbedingt notwendig.

Bei der Lüftung eines sogenannten kalten Kellers (unbeheizt) sind folgende Grundregeln zu beachten: Da die Temperatur, Sommer wie Winter, im Keller nahezu konstant ist, entsteht beim Lüften im Sommer schnell Kondenswasser an den kühlen Kellerwänden, da die warme Außenluft einen hohen Feuchtegehalt hat und diese Feuchtigkeit bei Abkühlung im Keller aus der Luft abgegeben wird. Zusätzlich wird eine Luftumwälzung von bodennahen Schichten, empfohlen, da die kalte Luft absinkt. Feuchteschäden entstehen oft nicht durch Undichtheit, sondern über Tauwasser im Fußbodenanschlussbereich.

Man sollte daher vor allem in der kühleren so genannten Übergangszeit, wie im Herbst und Frühjahr, lüften. Es ist außerdem selbstverständlich, dass alle innen liegenden Räume ohne Fenster eine Be-und Entlüftung benötigen! Als Beispiel wollen wir einen Raum betrachten, in dem die Lufttemperatur 20 °C und die relative Luftfeuchte 50 % beträgt. Die Taupunkttemperatur ergibt sich dann nach Grafik 5-5 bei 9,3 °C und der Wasserdampfpartialdruck beträgt ca. 1.170 Pa.

Das bedeutet, wenn die Umfassungswände eine Ober-flächentemperatur unter 9,3 °C haben, dass auf ihnen Tauwasser ausfällt. Den Zusammenhang zwischen Taupunktemperaturen und verschiedenen Raumlufttemperaturen und relativen Luftfeuchten zeigt Tabelle 5-5.