Erdberührte Fußböden

Für erdberührte Fußböden beheizter Kellerräume wird – unabhängig von der Höhenlage des Fußbodens zum Geländeniveau – ein höchstzulässiger Wärmedurchgangskoeffizient von 0,4 W/m²K gefordert. Für herkömmliche Fußbodenaufbauten (5 cm Betonestrich, schwimmend verlegt) bei einer 20 cm dicken Stahlbeton-Fundamentplatte sind daher die in Tabelle 5-7 angegebenen Dämmstoffschichtdicken vorzusehen.

Einige Aufbauten erdberührter Böden sind in Grafik 5-10 zusammengestellt.