Lage & Verlauf des Terrains

Bei ebenem Gelände ist die Frage, wie weit das Kellergeschoß über das Gelände ragen soll, unter Berücksichtigung der Belichtung der Kellerräume durch die zur ausreichenden Belüftung notwendigen Kellerfenster zu klären. In den Grafiken 3-1a und 3-1b sind mögliche Ausformungen dargestellt. Die Lage der Kellerfenster über dem Niveau geht einher mit einer besseren Belichtung und einem geringeren Aushubvolumen, dabei müssen aber folgende Punkte beachtet werden:

  • die architektonische Ausbildung des Sockels muss planerisch geklärt werden
  • vor allen Eingängen ins Erdgeschoß ist die Anordnung einer Außenstiege vorzusehen oder besser, um das Gebäude barrierefrei zu betreten eine Rampe
  • bei Einbau eines Schutzraumes können sich durch die geringe Einbindung ins Erdreich Schwierigkeiten ergeben

Bei Gebäuden in Hanglage muss in Abhängigkeit von den Gebäudeabmessungen im Einzelfall entschieden werden, ob die Fundamente abgetreppt (Grafik 3-2a) oder horizontal (Grafik 3-2b) auszubilden sind. Dabei muss die Gründungstiefe die maximale Frosttiefe immer überschreiten. Bei getrennten oder abgetreppten Fundamenten sollte der Winkel zwischen der Verbindungs-linie der Fundamentkanten und der Horizontalen („ideelle Böschungsneigung“) 30° nicht überschreiten. Aufgrund konstruktiver und herstellungstechnischer Überlegungen sollte bei nicht zu steilem Gelände der horizontalen Fundamentunterkante der Vorzug gegeben werden. Denn den im Zusammenhang mit den Gesamtherstellungskosten meist unerheblichen Mehraufwendungen stehen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Erschließung der Kellerräume (Zwischentreppen) und der statisch-konstruktiven Fundamentausbildung gegenüber. Dies ist vor allem bei den im Einfamilienhausbau zunehmend ausgeführten durchgehenden Fundamentplatten zu beachten.