Voll- & Teilunterkellerung

Eine Teilunterkellerung kommt praktisch nur bei eingeschoßigen Gebäuden infrage, da hier die minder nutzbaren Kellerräume einen merkbaren Anteil der Gesamtherstellungskosten bedingen. Die Nachteile einer Teilunterkellerung (unterschiedliche Gründungstiefen und damit unterschiedliche Setzungen, die zu Rissen führen können) sollten jedoch bei derartigen Überlegungen auf keinen Fall außer Acht gelassen werden.