Weiße Wanne

Aus wirtschaftlichen Erwägungen wird in vielen Fällen eine „Weiße Wanne“ vorgesehen, wobei der den Keller umschließenden Betonkonstruktion, bestehend aus Bodenplatte und Wänden, sowohl die statische Funktion des „Tragens“ wie auch der Abdichtung zufällt. Das Prinzip der „Weißen Wanne“ wird im Tiefbau bereits seit über 10 Jahren erfolgreich mithilfe der Richtlinie „Wasserundurchlässige Betonbauwerke – Weiße Wannen“, herausgegeben von der Österreichischen Vereinigung für Beton- und Bautechnik (ÖVBB), umgesetzt. Aufgrund zahlreicher Anfragen aus dem Bereich Hochbau wurde das Anwendungsgebiet dieser Richtlinie auch auf den Hochbau ausgeweitet. Die neue Ausgabe der ÖVBB-Richtlinie, 03/2009, sieht nun auch spezielle Regelungen für Betonbauteile bis zu einer Dicke von 40 cm vor, wie sie gerade im Kellerbau häufig vorkommen. Für Betonfertigteile siehe VÖB-Richtlinie „Weiße Wanne“. (Download: www.voeb.com)

Anforderungsklassen
Die Anforderungen an die Dichtheit eines Bauwerkes sind nach Art und zukünftiger Nutzung des Objektes unterschiedlich. In Abhängigkeit von äußeren Einflussfaktoren – wie Wasserdruck, Untergrund, klimatische Verhältnisse usw. – kann durch Wahl einer geeigneten Konstruktionsklasse eine vorher festzulegende Anforderungsklasse erreicht werden.

In der Richtlinie der ÖVBB werden vier Anforderungsklassen definiert (siehe Tabelle 8-2), die in Abhängigkeit von der Wasserdruckklasse (siehe Tabelle 4-2) sowie der Konstruktionsklasse (siehe Grafik 8-6) erreicht werden können.

Die Anforderungsklasse ist vom Bauherrn in Zusammenarbeit mit dem Planer in Abhängigkeit von der vorgesehenen Nutzung festzulegen. Dabei sind die Aspekte der Wirtschaftlichkeit und technischen Realisierbarkeit zu beachten. (Es ist festzuhalten, dass die Anforderungsklasse As nur für Sonderfälle angestrebt werden soll; die Anforderungsklasse A3 kommt im Wesentlichen nur für einschalige Bauweisen mit Bohrpfahl- oder Schlitzwand zur Anwendung). Der Zusammenhang zwischen Anforderungsklasse, Wasserdruck und Konstruktionsklasse ist Grafik 8-6 zu entnehmen.