Abdichtung erdberührter Aufenthaltsräume
Bei Aufenthaltsräumen für den ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt von Personen sind Anforderungen in Bezug auf die Trockenheit der Außenbauteile wesentlich strenger zu formulieren als bei untergeordneten Nutzräumen. Die erdberührten Umfassungsbauteile von Aufenthaltsräumen sollten daher grundsätzlich durch eine „wasser- und kapillardichte Flächenabdichtung“ sicher vor Durchfeuchtung geschützt und mit einer Außendämmung versehen werden. Hinsichtlich der Ausführungen ist auf die Regeldarstellungen in Abschnitt 3 zu verweisen.