Grundlagen

Die Bauordnungen (Techniknovelle 2007) schreibt für Wohngebäude einen ausreichenden Schutz gegen seitlich eindringende und aufsteigende Bodenfeuchte vor. Darüber hinaus ist das aufgehende Mauerwerk durch eine wirksame Abdichtung vor aufsteigender Feuchtigkeit zu schützen. Die Notwendigkeit dieser Anforderungen wird durch die große Zahl von Bauschäden als Folge aufsteigender Bodenfeuchte unterstrichen. Werden Kelleraußenwände nicht aus wasserundurchlässigem Beton (gemäß ÖNORM B 4700-1 bzw. Richtlinie „Wasserundurchlässige Betonbauwerke – Weiße Wannen“ der Österreichischen Vereinigung für Beton und Bautechnik) hergestellt, sondern – wie vor allem im Ein- und Zweifamilienhausbau sowie im verdichteten Flachbau üblich – aus Schalsteinen oder Beton mit einer Festigkeitsklasse < C 20/25/B1 ausgeführt (siehe dazu auch Kapitel 2.1), so sind entsprechende Abdichtungsmaßnahmen notwendig.